Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet nicht nur einen persönlichen Verlust. Gerade in dieser menschlich enorm belastenden Zeit müssen Sie viele Formalitäten bewältigen und Entscheidungen treffen. Hierzu gehört mitunter auch der unvermittelte Umgang mit Immobilien, die Sie zudem oft höchstens flüchtig kennen – und die überall im Bundesgebiet liegen können. Mit Immobilien von Mensch zu Mensch vertrauen Sie auf einen Ansprechpartner, der Sie in dieser schwierigen Phase mit Herz und Verstand an die Hand nimmt. Zusammen führen wir eine ehrliche Bestandsaufnahme durch und arbeiten die verschiedenen Alternativen für Sie und Ihre Erbschaftsimmobilie heraus.
An die Zusammenarbeit mit einem Makler denken viele Eigentümer bei Ereignissen wie dem Verkauf oder der Vermietung zu Lebzeiten. Naturgemäß sind gerade Erben, die bislang nie mit Immobilien zu tun hatten, dann völlig überfordert. Neben der anfallenden Erbschaftssteuer sind es die vielfältig – auch in Kombination - möglichen Besonderheiten einer Immobilie, wie zum Beispiel die Entfernung zum Wohnort, Rechte, Gläubiger oder Schäden, die die Situation schnell extrem anspruchsvoll werden lassen. Die vielen Fragen und Unsicherheiten bringen viel zu oft auch Streit in der Familie.
Hier stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung gerade mit schwierigen Fällen zur Seite und begleite Sie in ruhigere Gewässer. Als unabhängiger Experte für den Umgang mit Erbschaftsimmobilien – bundesweit – bin ich der richtige Ansprechpartner für einzelne Erben oder eine Erbengemeinschaft, um eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden. Bei allen weiteren Formalitäten in einer emotional schwierigen Phase genießen Sie so die Sicherheit, dass das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung in verlässlichen Händen ist.
Viele Hinterbliebenen fragen sich, wie mit der geerbten Immobilie umzugehen ist. Emotionale, persönliche und finanzielle Aspekte gestalten diese Entscheidung besonders anspruchsvoll. Ich stehe Ihnen als neutraler Berater zur Seite, um mit Ihnen gemeinsam die beste Wahl in Ihrer individuellen Lebenssituation zu treffen.
Zu den häufigsten Umgangsweisen mit einer geerbten Immobilie gehören:
Bewertung
Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D3 erstelle ich für Sie eine Bewertung der Immobilie. Diese wird nicht nur für die Erbschaftsteuer benötigt, sondern schafft für den weiteren Verlauf eine sachliche und solide Gesprächsgrundlage.
Eigennutzung
Die Immobilie wird von einem oder mehreren Erben als neues Zuhause genutzt. Gerade bei einem Haus, das über Generationen hinweg durch eine Familie bewohnt wurde, ist das Interesse hieran groß. In dieser Situation prüfen wir zusammen mit Ihrem Steuerberater, wie Sie die Erbschaftsteuer ohne einen Verkauf der Immobilie aus Ihrem eigenen Vermögen aufbringen können.
Immobilienverkauf
Wenn Sie sich von der geerbten Immobilie trennen möchten, kümmere ich mich vertrauensvoll um den Verkauf. Hierbei genießen Sie den Rundum-Sorglos-Service, den Sie von meinem Maklerbüro kennen. Gerne vermittele ich in dieser Situation auch zwischen verschiedenen Parteien Ihrer Erbengemeinschaft und kläre Fragen zu etwaigen Gläubigern.
Sie möchten mehr zum Thema Erbschaftsimmobilien erfahren? Nehmen Sie noch heute vertrauensvoll Kontakt auf.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, gibt es verschiedene Optionen, die Sie in Betracht ziehen können. Eine Möglichkeit ist, die Immobilie zu verkaufen und das Geld für andere Zwecke zu nutzen. Eine weitere Option wäre, das Haus oder die Wohnung zu vermieten und regelmäßige Einnahmen zu erzielen. Es ist wichtig, dass Sie alle Vor- und Nachteile abwägen und eine Entscheidung treffen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen.
Ob Sie ein Immobilienerbe annehmen oder ausschlagen sollten, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrer finanziellen Situation, der Lage und dem Zustand der Immobilie sowie Ihren persönlichen Plänen und Zielen. Ihr Fachanwalt berät Sie gerne dazu.
Haben Sie als Teilerbe innerhalb einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, ist es wichtig, dass Sie sich über die Rechte und Pflichten als Teil der Gemeinschaft informieren. Dazu gehören unter anderem die gemeinsame Verwaltung und Nutzung der Immobilie sowie die Abstimmung bei Entscheidungen. Ich empfehle Ihnen eine umfassende erbrechtliche Beratung mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Auch sollten Sie sich bei Ihrem Steuerberater über mögliche Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Immobilie informieren.
Die Immobilienbewertung bei einer geerbten Immobilie ist von großer Bedeutung, da sie eine genaue Vorstellung des tatsächlichen Wertes der Immobilie liefert. Dies ist wichtig, damit Sie als Erbe die geerbte Immobilie kennen und Entscheidungen treffen können. Neben einer geschickten Kommunikation kann auch eine professionelle Bewertung helfen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Kurz gesagt, eine genaue Immobilienbewertung gibt Ihnen die notwendige Klarheit und Sicherheit beim Umgang mit einer geerbten Immobilie.
Ein Immobilienmakler kann bei einer Erbschaftsimmobilie auf verschiedene Weise helfen. Zum einen kann er als Mediator im Falle einer Erbengemeinschaft fungieren und eine professionelle Bewertung der Immobilie vornehmen. Zum anderen kann er im Zuge eines Verkaufs potenzielle Käufer finden und Besichtigungen organisieren. Auch bei der Abwicklung steht ein Makler Ihnen tatkräftig zur Seite. Durch seine Erfahrung und Expertise hilft er Ihnen dabei, einen marktgerechten Preis für die Immobilie zu erzielen und Ihnen die Mühen des Verkaufs abzunehmen.
Eine Immobilienschenkung ist eine Übertragung von Eigentum an einer Immobilie von einem Schenker auf einen Beschenkten ohne eine adäquate Gegenleistung. Diese Art der Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten und ist oft eine Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Familie zu übertragen. Es ist wichtig, dass die Schenkung ordnungsgemäß dokumentiert wird und dass sowohl der Schenker als auch der Beschenkte sich über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen im Klaren sind. Wenn Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen daher, sich an einen Anwalt oder Steuerberater zu wenden.
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