Ob kleines Häuschen, herrschaftliche Villa, Wohn- und Geschäftshaus oder Eigentumswohnung: lästige Papierarbeit fällt beim geplanten Immobilienverkauf immer an. Gut für Eigentümer, wenn der Makler mit seiner Erfahrung und Expertise den Überblick behält. Auf die Unterlagen ist er für seine weitere Arbeit angewiesen - denn sie sind für Kaufinteressenten und deren Bank von entscheidender Wichtigkeit.
Manche Unterlagen lassen sich leichter als andere beschaffen, häufig bleiben bestimmte Dokumente über Jahre oder gar Jahrzehnte sehr wichtig. Zudem gibt es zwar bestimmte Überschneidungen, welche Unterlagen der Makler braucht, ist aber auch davon abhängig, was eigentlich verkauft wird. Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, muss Interessenten zum Beispiel deutlich mehr Unterlagen als beim einfachen Hausverkauf bereitstellen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, jeweils untergliedert nach der Art der Immobilie.
Notwendig ist ein aktueller Grundbuchauszug nebst der Eintragungsbewilligungen etwaiger Rechte und Lasten – dieser darf nicht älter als drei Monate sein. Als Eigentümer bekommen Sie diese Unterlagen beim Grundbuchamt. Ebenso benötigen Sie eine aktuelle Flurkarte, auch diese darf maximal drei Monate alt sein. Die Flurkarte erhalten Eigentümer vom zuständigen Katasteramt. Zertifizierte/zugelassene Parteien können Ihnen einen Energieausweis ausstellen, sofern der nicht schon vorhanden ist. Diesen gibt es beispielsweise beim zugelassenen Makler oder dem Schornsteinfeger, er muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Die Baubeschreibung und die Wohn-/Nutzflächenberechnung komplettieren nur vorerst Ihren Ordner, diese gibt es beim Bauträger oder dem zuständigen Bauaktenarchiv.
Nun wird es noch individueller, denn Sie müssen auch Dokumentationen über erfolgte Instandhaltungsmaßnahmen und gegebenenfalls vollzogene Sanierungen/Modernisierungen erbringen. Sofern noch ein Darlehen läuft, wird dieses durch das jeweilige Dokument des Kreditgebers bestätigt. Laufen Miet- und Pachtverträge, wenn Sie das Haus nicht selbst bewohnen, sind diese für Interessenten ebenfalls zentral wichtig.
Zahlreiche der Unterlagen, die beim Hausverkauf erforderlich sind, sind es ebenso beim Verkauf der Wohnung, darunter:
Da es sich bei einer Eigentumswohnung um eine eigene Immobilie handelt, die Teil einer anderen Immobilie (dem Mehrfamilienhaus) ist, sind weitere Unterlagen zum Verkauf notwendig. Kaum irgendwo wird so viel gestritten wie in solchen Eigentümergemeinschaften, der Käufer will also wissen, wo er dran ist. Darunter die Teilungserklärung mit allen Nachträgen sowie die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung und der Nachweis der Instandhaltungsrücklage. Zudem eine Wohngeldabrechnung, damit sich die Höhe der nicht umlagefähigen Kosten gegenüber Interessenten belegen lässt. Eine Aufstellung von Instandhaltungsmaßnahmen an der Wohneinheit und dem Mehrfamilienhaus ist ebenso notwendig wie eine solche über noch laufende Darlehen. Zudem sollten Eigentumswohnungseigentümer den aktuellen Wirtschaftsplan vorlegen.
Zahlreiche der genannten Dokumente werden beim eingesetzten WEG-Verwalter oder dem Grundbuchamt eingefordert und kosten in der Regel Geld. Sind alle Unterlagen beschafft, kann der Wohnungs- oder Hausverkauf in die Wege geleitet und die Immobilie in die Vermarktung gebracht werden.
Bei einer Beauftragung übernehme ich diese - insbesondere für Unerfahrene ermüdende und zeitintensive - Beschaffung für Sie. Die teilweise recht hohen Gebühren und Extrakosten gehen dann auf mich.
Ihr persönlicher Immobilienmakler aus Alsbach